Mieterüberprüfung | Vorgehen gegen Mietnomaden


Bei rund 1,5 Mio. Einwohnern und knapp 810.000 Wohnungen weiß man als Vermieter in München oft nicht, was für Menschen man sich ins Haus holt. Den passenden Mieter zu finden, gleicht oftmals einem Griff in die Wundertüte. Um Sie vor negativen Erfahrungen zu bewahren, prüfen unsere Wirtschaftsdetektive in München durch Recherchen den finanziellen Hintergrund, die Zahlungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit von Mietbewerbern: 089 7007 4301.


Vorsätzliche, geplante Verweigerung von Mietzahlungen


Vermieter laufen stets Gefahr, dass sich ein Mieter als unseriös erweist. Während die Vermietergemeinschaft "Haus & Grund" von bundesweit rund 15.000 Mietnomaden ausgeht, schätzt der Mieterbund etwa 1.000 Fälle jährlich. Die Dunkelziffer ist immens, denn oftmals klagen Vermieter gar nicht erst auf Schadenersatz, nachdem der Mietnomade verschwunden ist, da sie keine Möglichkeit haben, die Klage zu adressieren – unsere Münchner Detektive helfen hierbei mit Adressermittlungen bzw. Schuldnersuchen aus. Denn andernfalls bleiben geprellte Vermieter auf den Kosten für die Sanierung der Wohnung und auf den nicht erhaltenen Mietzahlungen sitzen. 

 

Bei unseriösen Mietern muss man klar unterscheiden zwischen jenen, die sich aufgrund ihrer persönlichen Situation, z.B. plötzliche Erwerbslosigkeit, die Miete nicht mehr leisten können, und jenen, die ihre Vermieter vorsätzlich um die Mieteinnahme prellen – Letztere bezeichnet man als "Mietnomaden". Private Vermieter ebenso wie Wohnungsgesellschaften und Immobilienmakler versuchen, die potentiellen Mieter sorgfältig nach Kriterien wie Zuverlässigkeit, Bonität usw. auszuwählen. Meistens kann man so im Vorfeld spätere unliebsame Überraschungen vermeiden, jedoch sind diese Prüfungen in der Regel eher oberflächlicher Natur. Und doch kommt es immer wieder vor, dass sich vermeintlich zuverlässige Mieter benehmen wie die Vandalen anno 100 – Folge ist häufig eine komplett verwüstete Immobilie. Die Ermittler der Kurtz Wirtschaftsdetektei München stehen Ihnen gerne zur Seite und recherchieren für Sie den Background der Wohnungsaspiranten: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de.


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Viele Mietnomaden und Mietpreller verhalten sich sehr berechnend: Bei der Wohnungsbesichtigung und Vertragsunterzeichnung geben sie sich betont seriös, doch das böse Erwachen kommt.

Gesetzesänderung schützt vor einem Teil der Kosten, doch ohne Zugriff auf den Schuldner sind Vermietern die Hände gebunden.


Die vom Deutschen Bundesrat beschlossene Mietrechtsreform vom 01.02.2013 stärkt die Vermieter in ihren Rechten gegenüber Mietnomaden. Seit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes (MietRÄndG) am 01.05.2013 können Vermieter besser gegen Mietnomaden vorgehen. Unter anderem beinhaltet das MietRÄndG die "Berliner Räumung": Das bedeutet, dass sich ein Vermieter, der die Räumung seiner Immobilie verlangt, dabei auf sein Vermieterpfandrecht berufen kann. Er hat somit die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass die Wohnungseinrichtung des flüchtigen Mieters zunächst bleibt, wo sie ist – nämlich in der zu räumenden Wohnung. Dank dieser Änderung spart der Vermieter die ansonsten anfallenden Einlagerungs- und Transportkosten für das Mobiliar des Mietnomaden. Dieser hat dann einige Wochen Zeit, das Pfand auszulösen, bevor es versteigert wird, um die Ansprüche des Vermieters zu befriedigen. Ferner ist es dem Vermieter möglich, auch etwaige Untermieter, die sich in der Wohnung befinden, per Räumungsklage zum Verlassen der Wohnung aufzufordern. Bis 2013 war es Mietnomaden immer wieder gelungen, die Räumung mittels eines Strohmanns als Untermieter hinauszuzögern. 

 

Mit der Gesetzesänderung ist zwar ein Teil der Kosten aufgefangen, jedoch bleiben immer noch die finanziellen Einbußen aus nicht erhaltenen Mietzahlungen, die Gerichtskosten, das Honorar für den Gerichtsvollzieher und letztlich auch die Sanierungskosten für die Immobilie. Das alles wird die vom Mieter zurückgelassene Wohnungseinrichtung kaum abdecken – falls sie überhaupt noch vorhanden ist. Mietnomaden neigen dazu, eine komplett zerstörte und vermüllte Einrichtung zu hinterlassen, von der nichts zur weiteren Verwendung geeignet ist. Solche Erfahrungen braucht kein Vermieter, daher kontaktieren Sie vor Abschluss eines Mietvertrages unsere Detektive in München. Wir überprüfen den Bewerber genauestens und können Sie somit weitgehend vor bösen Überraschungen bewahren.